Panorama Nachrichten, März 2022
„Geld zurück“ und „Krisen-Profit-Verbot“ (von Ivo Sasek) Längst ist es weltweit gängige Praxis, dass man mangelhafte Ware um- gehend zurückgeben kann. Sobald eine Ware nicht hält, was sie verspricht, oder wenn Grundlagen-Irrtümer vorliegen usw. haben Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende Rechte. Insbesondere bei betrügerischen oder faulen Produkten heisst es dann: „Geld zurück!“...