Erschütterung - Ivo Sasek - Elaion-Verlag
Das Gesetz der Blutschuld 155 figste Todesursache in der Schweiz. Am 2. Juni 2002 stimmte unser Volk über Änderungen im Strafgesetzbuch ab, welche u.a. die Einführung einer generellen Straflosigkeit der Abtrei- bung innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorsehen. Vor Gott werden wir aber damit unser Gerichtsmass erhöhen! Im Vorfeld zahlloser Abstimmungsdiskussionen wurden bereits alle möglichen Argumente und Perspektiven ins Feld geführt; nur die für uns folgenschwerste Gegebenheit will keinen Raum finden: das Gesetz der Blutschuld. Abtreibung ist Blutvergiessen – ist Blutschuld Jedes Anatomiebuch lehrt uns, dass das menschliche Herz bereits zwischen der dritten und vierten Woche das Blut in alle Körperteile des Embryos zu pumpen beginnt. Zu dieser Zeit ist der werdende Mensch erst 3-5mm gross. In der ganzen Diskussion um die Abtreibung wird immer wieder viel über die Körpergrösse und Körperform des Kindes debattiert. Man redet von einem blossen Zellklumpen, der entfernt werden soll. Bei der Diskussionsgrundlage aus der Perspektive Gottes jedoch geht es weder um Körperformen noch um Körper- masse, sondern um das Blut: „Sein Blut, das ist seine Seele (oder seine Person, sein Leben) “ , oder: „denn die Person (so wörtlich) alles Fleisches ist sein Blut“ (3. Mo. 17,14) ; lies auch V. 11 . Das Leben, besser gesagt, die Person, die von Gott geschaffen wird, beginnt in Gottes Augen somit nicht bei deren Selbstbewusstsein, Körpergrösse oder Körperform, sondern bei deren erstem Tropfen Blut. Das Blut ist die Seele, das Leben, die Existenz, kurzum die Person selbst. Wer irgend dieses Blut antastet bzw. vergiesst, begeht daher Blutschuld!
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